Verordnungen
Für eine ergotherapeutische Behandlung bei Hand Reha Plus benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu den verschiedenen Verordnungsarten und den Voraussetzungen.
Erstverordnung
Die erste Verordnung durch Ihren Arzt für ergotherapeutische Behandlung.
Folgeverordnung
Verlängerung der Therapie nach ärztlicher Beurteilung des Behandlungsverlaufs.
Langzeitverordnung
Für chronische Erkrankungen oder langfristige Behandlungsbedarfe.
Verordnungsformular
Laden Sie hier das Verordnungsformular für Handtherapie herunter. Ihr Arzt kann dieses Formular verwenden, um Ihre ergotherapeutische Behandlung zu verordnen.
Formular herunterladen (PDF)Wichtige Hinweise
- •Verordnung durch einen Arzt
- •Diagnose und Behandlungsziel müssen auf der Verordnung angegeben sein
- •Eine Verordnung umfasst 9 Therapieeinheiten. Die erste Behandlung muss innerhalb von 6 Wochen nach Ausstellung der Verordnung erfolgen, sonst entfällt die Verordnung
- •Gültige Krankenversicherungskarte zum ersten Termin mitbringen
Kostenübernahme
Die Kosten für ergotherapeutische Behandlungen werden in der Regel von der Grundversicherung der Krankenkasse übernommen. Sie bezahlen lediglich den gesetzlichen Selbstbehalt von 10% sowie die jährliche Franchise.
Bei Unfällen oder Berufskrankheiten übernimmt die Unfallversicherung die Kosten. In diesem Fall wird keine Franchise oder Selbstbehalt fällig.
Haben Sie Fragen zu Verordnungen oder zur Kostenübernahme?
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